Arbeitnehmerrabatt Onlinerechner
Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Rabatte für Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden, unterliegt dieser Rabatt als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, soweit dieser den Rabattfreibetrag überschreitet.
Der jährliche Rabattfreibetrag gilt für jeden Arbeiter und Angestellten, der mindestens einen einzigen Tag im Jahr gearbeitet hat. Zur Berechnung:
Vom in Anspruch genommenen Rabatt werden vorab 4% und anschließend ein fester steuerfreier Rabattfreibetrag von 1.080 € gekürzt. Ist der Restbetrag positiv, unterliegt dieser zusätzlich zum Lohn- bzw. Gehalt der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.
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| Geben Sie einfach den üblichen Verkaufspreis und den tatsächlich von Ihnen als Mitarbeiter gezahlten Preis ein; der steuerpflichtige Teil des Arbeitnehmerrabatts wird von unserem Onlinerechner berechnet. | |
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