Wann werden Renten steuerpflichtig ?

Es ist ein immer noch weit verbreiteter Irrtum, dass Altersrenten von der Einkommensteuer berfreit sind. Richtig ist vielmehr, dass ein bestimmter einmal festgelegter Betrag der Rentenbezüge steuerfrei bleibt. Dieser steuerfrei bleibende Teilbetrag bestimmt sich nach dem Jahr, in dem erstmals die Rente gezahlt wurde. Wurde die Rente erstmals in 2005 oder früher gezahlt, beträgt der steuerfreie Betrag 50% dieser ersten Jahresrente. Spätere Rentenerhöhung sind zu 100% steuerpflichtig.

 

Nach dem Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft trat, verringert sich der steuerfrei bleibende Betrag sukzessive, desto später die Rente erstmals ausgezahlt wird. Gemäß § 22 EStG werden Renten, die erstmals im Jahr 2040 gezahlt werden zu 100% steuerpflichtig sein.

 

Ob ein Rentner seinen steuerpflichtigen Einkünften nach Abzug von Sonderausgaben (z.B. Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherungen etc.) und außergewöhnlichen Belastungen den Grundfreibetrag (steuerfrei zu stellendes Existenzminimum) überschreitet und somit in die Steuerzahlungspflicht rutscht, hängt von einer ganzen Reihe Details ab, die in einem Onlinerechner schwer abzubilden sind.

 

Unser Onlinerechner zeigt jedoch in der Tendenz - wie eine Ampel - an, ob Sie in die Steuerzahlungspflicht rutschen.

Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung als Rentner verpflichtet sind bzw. mit welcher Steuerbelastung Sie in etwa rechnen können, ermittelt unsere "Renten-Ampel".
Renten - Ampel (c) steuerberaten.de