Notfallplanung - Drehbuch für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Auf dem Rückweg vom Herrentag im Golfclub passiert es:
Bei Dunkelheit und strömenden Regen, in Gedanken noch bei einem Gespräch mit einem wichtigen Kunden im Clubhaus, sieht Unternehmer Norbert Nemo die im Kurvenausgang liegende große Menge nassen
Laubs viel zu spät. Das Fahrzeug bricht aus, die längste und letzte Sekunde im Leben von Norbert Nemo beginnt, der Wagen zerschellt an einer mächtigen Eiche.
Unternehmer Norbert Nemo hinterlässt eine Ehefrau, zwei minderjährige Kinder, ein Haus, ein Unternehmen mit zwanzig Mitarbeitern und einige Schulden.
Variante: Unternehmer Norbert Nemo überlebt den Unfall und wird für unbestimmte Zeit in ein künstliches Koma versetzt.
Zentrale Fragen aller Hinterbliebenen:
- Wie geht es nun weiter?
- Ist die Versorgung der Hinterbliebenen sichergestellt?
- Wird das Unternehmen überleben?
- Wer soll nun die Entscheidungen treffen?
1. Verantwortung gerecht werden
Es ist völlig unerheblich, ob es sich um einen Existenzgründer handelt, um einen Unternehmer, der gerade selbst eine Unternehmensnachfolge angetreten hat oder um einen Unternehmer, der sich bereits dem Zeitpunkt nähert, die Führung seines Unternehmens zu übergeben:
Ein Unternehmer ist, wenn auch in abgestufter Form, verantwortlich – für seine Familie, seine Mitarbeiter und Gläubiger.
2. Notfallhandbuch
Ob der Ausfall des Unternehmers vorübergehender Natur ist oder krankheits- bzw. todesbedingt von Dauer – um der eigenen Verantwortung gerecht zu werden, sollte jeder Unternehmer Vorkehrungen für den Notfall treffen. Zu den primären Zielen gehört es,
- dass das Unternehmen auch im Notfall jederzeit handlungsfähig bleibt und
- die Versorgung der Familie sichergestellt ist.
Verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen und Mitarbeiter im Notfall wertvolle Zeit vergeuden, was die Situation unnötig verschlimmern könnte! Empfehlenswert ist es daher, ein Notfallhandbuch zu erstellen.
Dieses Notfallhandbuch sollte für den unternehmerischen Bereich z.B. die Aufgaben der Geschäftsleitung auflisten, Vertretungsregeln, Zuständigkeiten und Vollmachten (z.B. für Banken) vorsehen. Ferner sollte das Notfallhandbuch die Namen wichtiger Ansprechpartner, Passwörter und Geheimcodes, mündlich mit Kunden oder Lieferanten abgesprochene Lieferbedingungen, ggf. auch Ersatzschlüssel enthalten.
Neben Anordnungen und Informationen für den unternehmerischen Bereich sollte das Notfallhandbuch auch auf den privaten Bereich eingehen. Von zentraler Bedeutung sind dabei letztwillige Verfügungen (z.B. Abschriften des Testaments und von Erbverträgen) sowie eine Patientenverfügung. Darüber hinaus ist dringend zu empfehlen, eine Übersicht über die wichtigsten Vermögensgegenstände, ihren Aufbewahrungsort und die erteilten Vollmachten zu erstellen (Konten, Schließfächer und -schlüssel, Wertpapiere, Grundvermögen, Forderungen, Bürgschaften, Verpflichtungen, Vermögensverwaltungsverträge, unternehmerische Beteiligungen, Versicherungen etc.).
Dringende Empfehlung: Das Notfallhandbuch sollte regelmäßig aktualisiert werden, zumindest einmal jährlich!
3. Patientenverfügung
Als Informationsquelle rund um das Thema Patientenverfügung empfehlen wir die Broschüre des Bundesjustizministeriums einschließlich der vom Ministerium zur Verfügung gestellten Textbausteine für eine Patientenverfügung. Eine Broschüre zum Download als PDF-Datei als auch die Textbausteine im MS-Word-Dateiformat stehen finden Sie hier.
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